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  1. Vor 4 Tagen · Die Abfindung einer Witwenrente wird in der Regel bei Wiederheirat des Berechtigten gezahlt und beträgt das 24-fache des monatlichen Rentenbetrags. Diese Abfindung ist grundsätzlich als einmalige Zahlung gedacht und nicht als laufendes Einkommen, das für die Deckung von Pflegekosten herangezogen werden kann.

  2. Vor 17 Stunden · Um Anspruch auf die Geschiedenen-Witwenrente zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Scheidung vor dem 1. Juli 1977: Die Ehe muss vor diesem Stichtag rechtskräftig geschieden worden sein. Erfüllung der allgemeinen Wartezeit: Der verstorbene Ex-Ehepartner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

  3. Vor 5 Tagen · Denn Witwen- beziehungsweise Witwergeld gibt es für Hinterbliebene hessischer Beamte nur, wenn die Beamten die Ehe vor dem Ruhestand und der Regelaltersgrenze (65) geschlossen haben. Weil Michel damals bereits 70 Jahre alt war, würde seine Frau nach seinem Tod kein Witwengeld erhalten.

  4. Vor einem Tag · Jedoch erhalten sie dann eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Durchschnittsbetrages der Rente der letzten zwölf Monate. Allerdings gilt das nur für die erstmalige Wiederheirat oder Begründung ...

  5. Vor 4 Tagen · Ab dem 1. Juli 2024 werden wichtige Änderungen bei den Freibeträgen für Witwen- und Witwerrenten in Deutschland wirksam. Die Anpassungen sollen es den Betroffenen ermöglichen, ein höheres Einkommen zu erzielen, ohne dass ihre Renten gekürzt werden.

  6. Vor 4 Tagen · Bei Tod des Partners bzw. der Partnerin erhält der/die Hinterbliebene 50 Prozent der gemeinsamen Ansprüche sowie seine/ihre eigenen Ansprüche aus der Zeit vor der Ehe. Wenn ein Partner bzw. eine Partnerin keine Beiträge geleistet hat, gibt es im Falle des Ablebens keine zusätzlichen Rentenzahlungen.

  7. Vor 5 Tagen · Gemäß §§ 2253 BGB, 2254 BGB kann ein Testament jederzeit vom Erblasser durch eine neue letztwillige Verfügung oder nach § 2255 BGB durch dessen Vernichtung widerrufen werden.