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  2. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war eine der weltweit ersten Formen von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften.

  3. Kreuzworträtsel Lösung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Abkürzung) mit 4 Buchstaben • Rätsel Hilfe nach Anzahl der Buchstaben • Filtern durch bereits bekannte Buchstaben • Die einfache Online Kreuzworträtselhilfe .

    • Rechtsgrundlagen. Gesetz, betreffend die GmbH (GmbHG) i.d.F. vom 20.5.1898 m.spät.Änd. Von großer Bedeutung sind die Änderungen, die das GmbHG durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erfahren hat.
    • Begriff/Haftung. Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, selbst unbeschränkt mit ihrem Vermögen haftend. Eine Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der Gesellschaft; sie ist begrenzt auf die Erbringung der Einlagen und etwaiger Nachschüsse.
    • Stammkapital. Grundsätzlich mind. 25.000 Euro, je Stammeinlage mind. 1 Euro (§ 5 GmbHG). Nur 1 Euro Stammkapital ist notwendig bei der aufgrund des MoMiG neu eingeführten Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbHG).
    • Errichtung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Die Errichtung einer GmbH erfolgt durch eine oder mehrere Personen mit Abschluss eines Gesellschaftsvertrages in notarieller Form.
  4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH oder Ges.m.b.H. u. ä.) steht für: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Liechtenstein) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Schweiz) Gesellschaft mit beschränkter Haftung ...

  5. 22. Feb. 2023 · "Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4123-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.2.2023 I Nr. 51.

  6. Die Abkürzung GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Man findet diese Abkürzung oft bei Firmen oder Unternehmen als Zusatz hinter dem Namen. Die Firma macht damit nach außen hin deutlich, welche Rechtsform sie hat, das heißt, nach welchen Regeln sie wirtschaftet.