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  1. April 2021. Advokatorisch ist das Handeln gegenüber diesen Personen dann zu nennen, wenn nicht sie diejenigen sind, die das Handeln veranlassen, sondern andere Personen, die sich zur Erziehung, Hilfe, Fürsorge usw. berufen sehen oder im Rahmen bestimmter Institutionen und Berufe dazu beauftragt sind.

  2. Adjektiv. Gebrauch: ⓘ. bildungssprachlich selten. Häufigkeit: ⓘ. . Aussprache: ⓘ. Betonung. advok a tisch. Anzeige. Werbefreiheit aktivieren. Rechtschreibung. ⓘ. Worttrennung. ad|vo|ka|tisch. Bedeutung. ⓘ. in der Art eines Advokaten, einem Advokaten gemäß. Blättern. ⓘ. Im Alphabet davor. Ad­vo­ca­tus Di­a­bo­li. ad vo­cem. Ad­vo­kat.

  3. ADVOKATORISCH adj. in der art des advokaten, dem advokaten entsprechend, advokaten-: 1869 spekulative produkte als wissenschaftliche tatsachen advokatorisch geltend machen Dietzgen s. schr. (1911) 1,42. 1897 nach zumeist in Elsterberg bestandenem vorbereitungsdienst nahm er die advokatorische praxis in Greiz auf Poschinger bundesrat 1,109. 1898 daß er (der reichstagsabgeordnete) mit sehr ...

  4. 27. Feb. 2018 · Thema. Advokatorisches Handeln kann auf sehr verschiedene Weise verstanden werden. Im allgemeinsten Sinn ist es ein Handeln, das „für andere“ stattfindet. In einem spezifischeren Sinn ist es stellvertretendes Handeln, dass im Namen oder Interesse einer oder mehrerer Personen ausgeübt wird.

  5. Advokatorische Politik. A. P. betreiben Personen, Gruppen oder Organisationen, die die politischen Interessen anderer vertreten, z. B. weil diese sich nicht selbst artikulieren oder nur unzureichend organisieren, also politisch nicht wirksam genug auftreten können.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. 25. Okt. 1994 · Wörterbuch. advokatisch – Schreibung, Definition, Bedeutung, Beispiele. Lesezeichen zitieren/teilen ausklappen. Grammatik Adjektiv. Worttrennung ad-vo-ka-tisch. Wortzerlegung Advokat -isch. Duden, GWDS, 1999. Bedeutung. in der Art eines Advokaten, einem Advokaten gemäß. DWDS-Beispielextraktor. Verwendungsbeispiele für ›advokatisch‹.

  7. 1. [ CH , sonst bildungssprachlich] Rechtsanwalt, Rechtsbeistand. 2. [ bildungssprachlich] jmd., der eine Sache (mit guten Argumenten) vertritt. 3. Advokat des Teufels Synonym zu Advocatus Diaboli. eWDG und ZDL. Bedeutungen. 1. CH , sonst bildungssprachlich Rechtsanwalt, Rechtsbeistand. Kollokationen: