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  1. Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen. Das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen ist unter anderem auch zuständig für die Vermietung stadteigener Immobilien, den Erwerb und Verkauf von Grundstücken, die Vergabe von Erbbaurechten.

  2. Wohngeld: Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen Adresse Fahnenbergplatz 4 79098 Freiburg Tel.:0761/201-54 80 Fax:0761/201-54 99 Web: www.freiburg.de/wohngeld E-Mail: wohngeld@stadt.freiburg.de Google Map: Zur Karte Allgemeine Öffnungszeiten. Mo 10.30 - 15.00 Uhr ; Mi 7.30 - 11.30 Uhr ; Do 8.00 - 11.30 Uhr ; Telefonische Erreichbarkeit

    • Wohnberechtigungsschein
    • Sozialer Wohnungsbau
    • Wohngeld
    • Wohnungsbindungsgesetz

    WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

    Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

    Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

    Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

    • (57)
    • 0761 2015301
    • Fahnenbergplatz 4, Freiburg, 79098
    • alw@stadt.freiburg.de
  3. Wenn Sie in Freiburg wohnen: Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Abteilung Wohnen Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg. Wenn Sie nicht in Freiburg wohnen: Wenden Sie sich bitte an das Rathaus in Ihrem Wohnort.

  4. Immobilienangebote und -gesuche des Standorts. Für diesen Standort sind derzeit keine Immobilienangebote verfügbar. Das Amt Freiburg ist zuständig für den Stadtkreis Freiburg und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und den Ortenaukreis.