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  1. Sie können Ihre Unterlagen an unsere Postadresse Regierungspräsidium Stuttgart schicken. Schule und Bildung Anerkennungsstelle Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart. und vorab per E-Mail an anerkennungsstelle@rps.bwl.de senden. Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  2. Sie können das Antragsformular am PC ausfüllen und dann ausdrucken oder erst ausdrucken und dann von Hand ausfüllen. Regierungspräsidium Stuttgart Schule und Bildung Referat 71 - Anerkennungsstelle Postfach 10 36 42 70031 Stuttgart. Antragsteller/in (Bitte gut lesbar ausfüllen!)

  3. 15. Feb. 2024 · Ab 15.02.2024 sind nur noch Anträge auf Anerkennung als Pflegefachkraft zulässig. Die Anträge, die ab 15.02.2024 bei uns eingehen, werden nach den Regeln des Pflegeberufegesetzes (PflBG) geprüft.

  4. ANTRAG AUF ANERKENNUNG / BEWERTUNG VON BILDUNGSNACHWEISEN Regierungspräsidium Stuttgart Schule und Bildung Referat 71 - Anerkennungsstelle Postfach 10 36 42 70031 Stuttgart Hinweis: Sie können das Antragsformular am PC aus-füllen und dann ausdrucken oder erst aus-drucken und dann von Hand ausfüllen. Wegen der beglaubigten Dokumente ist es

  5. Die Anerkennung müssen Sie beantragen.Zur Anerkennung wird das ausländische Schulzeugnis einem vergleichbaren Abschluss in Baden-Württemberg zugeordnet. Bitte wenden Sie sich an das : Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart. 0711 904-0. 0711 904-11190. poststelle@rps.bwl.de. Zum Regierungspräsidium Stuttgart

  6. Sie können Ihren Schulabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Für die Anerkennung sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer zuständig. Dort können Sie einen Antrag stellen.

  7. Onlineantrag und Formulare. EmailPflichtfeld. Antrag Anerkennung beruflicher Bildungsnachweise (PDF) Antrag auf Anerkennung/Bewertung von Schulabschlüssen. Wichtige Hinweise. Zuständige Stelle. die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart.