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  1. 19. Feb. 2024 · Wann liegt eine Stellvertretung vor? ️ Welche Arten von Stellvertretung gibt es? ️ Grundprinzipien ️ Rechtsfolge hier nachlesen!

  2. Zusammenfassende Übersicht zum Stellvertretungsrecht. Die §§ 164 ff. BGB regeln die Möglichkeit der rechtsgeschäftlichen Stellvertre-tung, d.h. eine Person muss zum Abschluss eines sie betreffenden Rechtsge-schäftes nicht selbst anwesend sein, sondern kann sich wirksam vertreten lassen (mit Anwesenheit des Vertreters ist die Person selbst ...

  3. Inhaltsverzeichnis. Stellvertretung – Aufbau und Funtionsweise. Grundprinzipien der Stellvertretung. Voraussetzungen der Stellvertretung. Stellvertretung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung. Unter einer zivilrechtlichen Stellvertretung versteht man das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (= Vertreter) für einen anderen ...

  4. 1 Rechtsdogmatische Herleitung. 2 Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung. 2.1 Zulässigkeit der Stellvertretung. 2.2 Eigene Willenserklärung des Vertreters. 2.3 Offenkundigkeit der Vertretung. 2.4 Vertretungsmacht. 2.4.1 Innen- und Außenverhältnis. 2.4.2 Erteilung. 2.4.3 Wirkungsdauer/Rechtsscheinhaftung. 2.4.4 Erlöschen.

  5. Voraussetzung jeder wirksamen Vertretung ist dabei die Berechtigung der unmittelbar handelnden Person, ihre Vertretungsmacht. ... Das Recht der Stellvertretung erfasst rechtsgeschäftliches Handeln für einen anderen mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen des Handelns unmittelbar in der Person des Vertretenen eintreten. ...

  6. 6. Jan. 2023 · Fachartikel. Die Stellvertretung gem. §§ 164 ff. BGB. Klausurprobleme rund um das Thema Stellvertretung gem. § 164 ff. BGB. Darstellung und Vertiefung der einzelnen Prüfungspunkte mit Beispielen. Datum 06.01.2023. Rechtsgebiet BGB AT. Ø Lesezeit 18 Minuten. Foto: Waraporn Wattanakul/Shutterstock.com.

  7. Begriff: Übernahme der Aufgaben eines Stelleninhabers durch einen anderen Handlungsträger zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung in den Fällen, in denen der Vertretene aus bestimmten Gründen nicht selbst handeln kann oder will (z.B. wegen dienstlicher Abwesenheit, Urlaub oder Krankheit).