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  1. www.asia-arbeitgeberverband.de › web › indexTarifvertrag - ASIA

    Unser Tarifvertrag. Der seit 1980 erscheinende Tarifvertrag wird jährlich vom ASIA verhandelt und von uns in aktueller Form den Büros zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt i.d.R. 12 Monate und beginnt etwa zwischen März und Mai eines Jahres mit neuen Regelungen.

    • Tarifverträge Regeln U.A. Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
    • Asia-Tarifvertrag gibt Gehalt und Arbeitsbedingungen in Planungsbüros Vor
    • Gehaltstarifvertrag: Einstufung in Vier Gehaltsgruppen
    • Tarifvertrag für Planungsbüros in Der Praxis
    • Tarifliche Einigung Ohne Mitgliedschaft in Gewerkschaft Oder Verband möglich

    Tarifverträge bieten sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen eine Orientierung bei Fragen der Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch der jeweiligen Branche. Darüber hinaus regeln sie die Merkmale der konkreten Tätigkeiten, die sonstigen Arbeitsbedingungen oder auch den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverhältnissen.

    Für Bauingenieure - die in einem Planungsbüro angestellt sind - gibt es in Deutschland nur einen relevanten Tarifvertrag. Der "Tarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros" wird seit 1980 jährlich zwischen dem ASIA (Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten) und d...

    Im Gehaltstarifvertrag werden insgesamt vier Gruppen von Beschäftigten festgelegt. Dazu zählen 1. Auszubildende 2. Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten 3. Kaufmännische und Verwaltungsangestellte 4. Angestellte in der Datenverarbeitung. Das Gehalt der jeweiligen Gruppen richtet sich nach den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen sowie der in...

    Der Tarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros wird in der Fachwelt häufig als wenig beachtet dargestellt. bauingenieur24 sprach mit dem Leiter der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes ASIA, Wolfgang Staubach, über die tatsächliche Wahrnehmung des Tarifvertrags.

    Von den beschriebenen Unternehmen sind längst nicht alle Arbeitgeber Mitglieder des ASIA. Die Inhalte sind jedoch für alle im Geltungsbereich des Tarifvertrags erfassten Unternehmen und deren Beschäftigte gültig, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft. "Die Bestimmungen greifen immer dann, sobald in einem...

    • Fabian Hesse
  2. Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten e.V. (ASIA), Rheinstr. 129 c, 76275 Ettlingen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf. Fachlicher Geltungsbereich. Die Tarifverträge gelten für Ingenieur-, Architektur-, und Planungsbüros.