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  1. Fernstudium Assessorwirt/in jur. (FSH) Studienbeschreibung. Der Studiengang dient dem Ziel, eine rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite mit der entsprechenden fächerübergreifenden Vernetzung alle diejenigen Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das erste und zweite ...

  2. www.assessorreferent.de › downloads › Assref StudienbeschreibungAssessorreferent/in jur. (FSH)

    Der Studiengang Assessorreferent/in jur. (FSH) ermöglicht dem Absolventen die Durchführung von qualifizierten materiell-rechtlichen und prozessualen Aufgaben in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft. Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren

  3. 21. Feb. 2024 · Befugnisse und Unterschied zwischen Assessor und Rechtsanwalt. Während der Titel des Assessors des Rechts das Bestehen der Zweiten juristischen Prüfung markiert (s.o.), ist er indessen nicht mit ...

  4. ich möchte eine weiterbildung beginnen und habe mich bei der fsh über den assessorreferent jur. erkundigt. bevor ich mich anmelde wollte ich aber erst ein paar infos. kann mir irgendjemand erfahrungberichte zu der FSH (Saarbrücken) oder den lehrgang geben?

  5. Assessorreferent jur. FSH Vermittlung von rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen, die die Gebiete der Rechtswissenschaften umfassen, die nach der Juristenausbildungsordnung für das erste und zweite Staatsexamen Pflichtbestandteil sind Voraussetzungen: qualifizierte rechtliche Vorbildung (z. B. Rechtsanwalts- und ...

  6. 27. Juni 2007 · Der Mangel an Fach- und Führungskräftenachwuchs macht auch im juristischen Bereich nicht halt. Deshalb bieten sich für den Assessorreferent jur. (FSH) überaus gute Chancen, nach Abschluss des Studiums eine adäquate Stelle besetzen zu können. Der Bedarf nach Fach- und Führungskräften wird sogar noch weiter ansteigen. Ein Ende ...

  7. Assessorreferent jur. FSH Vermittlung von rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen, die die Gebiete der Rechtswissenschaften umfassen, die nach der Juristenausbildungsordnung für das erste und zweite Staatsexamen Pflichtbestandteil sind Voraussetzungen : qualifizierte rechtliche Vorbildung (z. B. Rechtsanwalts- und ...