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  1. Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Dänemark kann von Deutschland aus an zwei dänischen Vertretungen beantragt werden. Bevor der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt wird, bitte Folgendes einrichten: 1. Eine "case order ID" erstellen auf https://www.nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/fee/fee.htm 2. Die anfallende Gebühr bezahlen

  2. Information über Aufenthalt und Arbeit in Dänemark. Um eine Arbeitsgenehmigung in Dänemark zu bekommen, sind folgende Schritte zu beachten: Füllen Sie online auf New to Denmark (auf Englisch) einen Antrag aus, dann erhalten Sie eine Bestellnummer (Case Order ID) Bezahlen Sie die Gebühr für den Antrag (es sei denn, Sie sind davon entbunden).

    • Dauerhafter Aufenthalt in Dänemark
    • Werden Sieein Dänischer Staatsbürger
    • Einrichtungkarte/ Aufenthalt in Dänemark
    • Verlängerung Der Aufenthaltserlaubnis in Dänemark

    Vorbehaltlich anderer Erwägungen kann einer Person, die sich acht Jahre lang ununterbrochen mit einem befristeten Aufenthalt in Dänemark aufgehalten hat, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Dänemark erteilt werden. In der Regel dauert ein solcher Antrag auf Daueraufenthalt bis zu 8 Monate und der Antragsteller muss die Gebühren für die Bearbe...

    Die volle Anerkennung als dänischer Staatsbürger könnteder Traum eines jeden Expatriates sein, der die günstigen Bedingungen in derLand. Es ist jedoch nicht durch eineeinfaches Verfahren oder reines Glück, dass man einen so begehrten Status alsExpatriate. Ein ordnungsgemäßes Verfahren und einschlägige Erwägungen müssen eingehalten werden. Eine krit...

    Die Niederlassungskarte ist eine Möglichkeit, die es erlaubtAbsolventen dänischer Hochschulen bleiben nach ihrem Abschluss länger in Dänemarkihres Studiums. Interessant ist, dass ein ausländischer Absolvent einer dänischen SchuleInstitution kann die Niederlassungskarte nach dem Auswahlverfahren eines jedenProgramm,. Zum Beispiel nach Abschluss des ...

    Inhaber eines vorübergehenden Aufenthalts in Dänemark könnenimmer eine Verlängerung dieses Aufenthalts beantragen, wenn sie nachweisen könnenzwingende Gründe dafür. Für die verschiedenen Aufenthaltskategorienin Dänemarkgelten besondere Verfahren und Anforderungen für die Verlängerung. KurzAufenthaltsvisum (90 Tage) in Dänemark kann auch aus folgend...

  3. Für Nicht-EU-Staatsbürger, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland oder einem der anderen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens haben und die im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sind, gelten die gleichen Bestimmungen: visumfreie Einreise nach Dänemark und Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.

  4. Bevor Sie in Dänemark als entsandter Arbeitnehmer arbeiten dürfen, müssen Sie prüfen, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis brauchen. Wenn Sie Staatsbürger eines skandinavischen Landes sind, können Sie in Dänemark frei wohnen und arbeiten. Wenn Sie Bürger eines EU- oder EWR-Landes oder der Schweiz sind, können Sie mit ...

  5. Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines EU -Mitgliedsstaates (Unionsbürger) und als Lohnempfänger in Dänemark beschäftigt sind (Arbeitnehmerfreizügigkeit) oder die im Besitz einer EU -Aufenthaltserlaubnis sind; Unionsbürger, die sich in Dänemark niedergelassen haben oder niederlassen wollen, um selbständig tätig zu sein;

  6. Führen Sie auch bei Reisen nach Dänemark einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ggf. einen Nachweis eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels, der zum Aufenthalt in Dänemark ...