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  1. Ein Landtagspräsident ist der Parlamentspräsident eines deutschen Landesparlaments. Er leitet im Wechsel mit seinen Stellvertretern die Plenarsitzungen des Landtags, führt Wahlen und Abstimmungen durch und vertritt das Parlament in parlamentarischen und Verwaltungsangelegenheiten nach außen.

  2. Formal sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Präsidenten in den Artikeln 38 ff. der Landesverfassung sowie den §§ 5 ff. der Geschäftsordnung des Landtags (GO LT NRW) verankert. Demnach vertritt der Präsident den Landtag und führt dessen Geschäfte.

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    • aufgaben des landtagspräsidenten4
    • aufgaben des landtagspräsidenten5
  3. Aufgaben. Die Aufgaben der Landesparlamente entsprechen denen des Bundestages. Ihnen obliegt die Wahl des Regierungschefs, des Ministerpräsidenten.

  4. Definiert sind die wichtigsten Aufgaben der Landtagspräsidentin in der Landesverfassung (Artikel. 32, Absatz 2-3) sowie in der Geschäftsordnung des Landtags (Paragraf 9 und 10). Dort ist die Vorgabe festgehalten: "Die Präsidentin führt ihr Amt unparteiisch und gerecht".

  5. Die Liste der Landtagspräsidenten der deutschen Länder enthält alle Landtagspräsidenten der deutschen Länder seit 1946 bzw. 1990. Inhaltsverzeichnis. 1 Amtierende Landtagspräsidenten. 2 Länder. 2.1 Baden-Württemberg. 2.2 Bayern. 2.3 Berlin. 2.4 Brandenburg. 2.5 Bremen. 2.6 Hamburg. 2.7 Hessen. 2.8 Mecklenburg-Vorpommern. 2.9 Niedersachsen.

  6. Durch die Macht des Wortes hat sie oder er sicherzustellen, dass zwar hart in der Sache, aber ohne persönliche Anfeindungen debattiert wird. Sie repräsentiert den Landtag nach außen, leitet die Landtagsverwaltung und übt das Hausrecht sowie die Ordnungs- und Polizeigewalt im Parlamentsgebäude aus. Darüber hinaus ist die Präsidentin in den Gesetzgebungsprozess involviert, da sie ...

  7. 9. Nov. 2023 · Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Leitung der Sitzungen der Vollversammlung und die Repräsentation des Parlaments. Darüber hinaus übt die Landtagspräsidentin die Dienstaufsicht über das Landtagsamt (die Verwaltung des Parlaments) und über den Landesbeauftragten für den Datenschutz aus.