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  1. Die Regierungspräsidien sind für den Strahlenschutz in den Stadt- und Landkreisen der jeweiligen Regierungsbezirke zuständig. Ziel ist dabei der Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ausgenommen sind Themen der Kerntechnik.

  2. Fachlichen Rat liefert hier die Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Stuttgart, das Landesamt für Denkmalpflege. Außerdem übt Referat 21 die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Denkmalschutzbehörden aus und entscheidet über Widersprüche gegen denkmalschutzrechtliche Entscheidungen. Im Referat 21 wird auch das Denkmalbuch geführt ...

  3. Die nach § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes registrierten Rechtsdienstleister und die nicht verkammerten Rechtsbeistände, die Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind (vergl. § 2 Absatz 1 Nr. 11 GwG), finden unter diesem Link die Auslegungs – und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Nichtfinanzunternehmen der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 51 Absatz 8 Satz 1 und ...

  4. 15. Apr. 2024 · Das Ministerium fungiert in verschiedenen Bereichen als Aufsichtsbehörde: für Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, die Börse oder das Mess- und Eichwesen. Ebenso ist die Landeskartellbehörde für alle Branchen, mit Ausnahme der Bereiche Energie und Wasser, im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus angesiedelt.

  5. Die Stadt hat das Belegungsrecht an rund 700 betreuten Seniorenmietwohnungen, die durch Förderungen von Bund, Land und der Stadt zu günstigen Mieten von sechs bis neun Euro pro Quadratmeter vermietet werden. Hinzu kommt allerdings eine Betreuungspauschale, die für eine Person monatlich rund 110 Euro beträgt.

  6. Heimaufsicht. Die Regierungspräsidien nehmen als höhere Heimaufsichtsbehörde die „klassischen“ Aufgaben der Fachaufsicht im Bereich des Heimrechts wahr. Sie beraten und unterstützen die unteren Heimaufsichtsbehörden (Land- und Stadtkreise) bei schwierigen Einzelfragen, führen mit den Behörden in den Regierungsbezirken regelmäßig ...

  7. 25. März 2024 · claudia.hermann@rps.bwl.de. Soweit Sie die Telefonnummer Ihres gewünschten. Gesprächspartners nicht kennen, wenden Sie sich bitte an die Telefonzentrale der Abteilung 7: 0711 904-17050. Erreichbar: Mo. – Do.: 9:00 Uhr – 11:30 Uhr; 14:00 Uhr – 15:30 Uhr.