Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Die Aufsichtsbehörden der Länder. Baden-Württemberg. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart. Königstraße 10a, 70173 Stuttgart. Tel.: 0711/61 55 41 – 0. Fax: 0711/61 55 41 – 15. E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de. Internet: https://www.baden-wuerttemberg ...

  2. Die vier baden-württembergischen Regierungspräsidien sind durch die Landesregierung als zuständige Aufsichtsbehörden nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) für die Geldwäscheprävention und -bekämpfung im so genannten Nichtfinanzbereich bestimmt worden.

  3. Baden-Württemberg. Die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes wird von den Regierungspräsidien überwacht. Eine aktuelle Liste der zuständigen Behörden finden Sie hier. Bayern. Oberfranken. Regierung von Oberfranken Gewerbeaufsichtsamt

  4. 15. Apr. 2024 · Das Ministerium fungiert in verschiedenen Bereichen als Aufsichtsbehörde: für Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, die Börse oder das Mess- und Eichwesen. Ebenso ist die Landeskartellbehörde für alle Branchen, mit Ausnahme der Bereiche Energie und Wasser, im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus angesiedelt.

  5. 70025 Stuttgart. oder: Lautenschlagerstraße 20. 70173 Stuttgart. Telefon: 07 11/61 55 41-0. E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de. Homepage: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de. Kontaktfinder. Hier finden Sie in wenigen Klicks heraus, wer für Ihre Anfrage oder Beschwerde zum Datenschutz zuständig ist.

  6. Aufsichtsbehörden Mutterschutz bundesweit.