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  1. 30. Apr. 2024 · Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei: der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. den Jugendmigrationsdiensten ( JMD) der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ( MBE) der Stadt- oder Kreisverwaltung. Kosten.

  2. Vor 4 Tagen · Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich. Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

  3. 6. Mai 2024 · Das Formular bekommen Sie auf der Website der Ausländerbehörde oder vor Ort. Ein ausgefülltes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS“. Ein nicht -unterschriebenes Formular „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“.

  4. 25. Apr. 2024 · Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Formulare. Für Sie zuständig.

  5. 30. Apr. 2024 · Wer keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder EFTA-Staates besitzt, muss für einen längeren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um Dir die Überwindung dieser bürokratischen Hürde zu erleichtern, zeigen wir Dir auf, welche konkreten Schritte Du dazu unternehmen solltest.

  6. 7. Mai 2024 · Die Ausländerbehörden sind damit auch erste Ansprechstelle für alle Fragen zu konkreten Einzelfällen. Allgemeine Bürgeranfragen zum Aufenthaltsgesetz beantwortet auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter folgender Telefonnummer: 0911 943-0 oder unter info@bamf.bund.de

  7. Vor 5 Tagen · für jede antragstellende Person ist ein Antragsformular auszufüllen. 3. Übertragung des Aufenthaltstitels. (z.B. aufgrund des Ablaufs der Kartennutzungsdauer, Verlust des Aufenthaltstitels) -> kein Antragsformular notwendig. Terminabsprachen unter: eMail: auslaenderbehoerde@kvbarnim.de. Telefon: 03334 214 1406.