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  1. Suchergebnisse:
  1. Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden.

  2. Ob Sie Ihren Wohnsitz oder ihr Kraftfahrzeug ummelden, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder sogar den Bund fürs Leben schließen möchten: Alle städtischen Dienstleistungen finden Sie im ServicePortal Osnabrück.

  3. November 2015 haben meldepflichtigen Person zwei Wochen Zeit, sich beim Bürgeramt umzumelden. Bislang galt eine Frist von einer Woche. Bei dieser An- oder Ummeldung muss die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

  4. Hier können Sie Termine vereinbaren: zur Terminvergabe Bürgeramt. Hinweise: Für die Abholung Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigen Sie derzeit keinen Termin. Sie können direkt im Bürgeramt zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorsprechen.

  5. Ob Sie Ihren Wohnsitz oder ihr Kraftfahrzeug ummelden, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder sogar den Bund fürs Leben schließen möchten: Alle städtischen Dienstleistungen finden Sie im ServicePortal Osnabrück. ServicePortal Osnabrück. Standesamt und Heiraten.

  6. Terminvergabe. Die Stadt Osnabrück bietet eine Online-Terminreservierung für Besuchende an. Über einen Online-Kalender können Termine reserviert bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde gestellt werden. Bürgeramt, Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Ausländerbehörde sowie Kirchenaustritte im Standesamt.