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  2. Im Bürgerbüro können erledigt und beantragt werden: Anwohnerparkausweis. An-, Ab- und Ummeldung einer Wohnung. An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes. Änderung Wohnungsstatus / Wohnungsgeberbestätigung. Beglaubigungen. Parkerleichterung für Schwerbehinderte.

  3. Die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, müssen in öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Sitzungen beraten und beschlossen werden. Der Oberbürgermeister, die Stadträtinnen und Stadträte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung der Stadt Landsberg am Lech verstehen sich als Team.

  4. Landkreis Landsberg am Lech und Distrikt Newala unterzeichnen Partnerschaftsvereinbarung. 14. Mai 2024. Partner verpflichten sich, Initiativen einer vielfältigen Zusammenarbeit und Kontakte zu fördern. mehr zu "Landkreis Landsberg am Lech..." Wählen ab 16 – Eine Premiere bei der Europawahl am 09.

  5. Im Bürgerinfomationssystem stehen Ihnen alle Informationen über den Stadtrat, seine Sitzungstermine und die behandelten Themen zur Verfügung. Sie können sich ein Bild der Stadträte machen oder mit ihnen in Kontakt treten, sehen welche Themen in den Sitzungen zur Beschlussfassung anstehen und können die Sitzungsunterlagen einsehen.

  6. Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie Ihren Umzug nach Landsberg (Anmeldung), den Umzug innerhalb unserer Stadt (Ummeldung) oder den Wegzug (Abmeldung) beim Bürgerbüro anzeigen. Hierzu ist ein amtliches Formular ausfüllen und persönlich zu unterschreiben. Ehepaare und Familien können ein gemeinsames Formular verwenden.

  7. Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft. Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.