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  1. Der Stammheim-Prozess (auch Stammheimer Prozess oder RAF-Prozess genannt) war ein Strafprozess gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion der „ersten Generation“. Angeklagt waren vom 21. Mai 1975 an die RAF-Mitglieder Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe.

  2. RAF-Mitgründerin Ulrike Meinhof starb 1976 in ihrer Zelle durch Suizid. Nach Meinhofs Tod wurde RAF-Mitglied Irmgard Möller ebenfalls nach Stuttgart verlegt. In dem langwierigen Stammheimer Prozess waren die Häftlinge Baader, Ensslin und Raspe im April 1977 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

  3. Angeklagt waren Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und Jan-Carl Raspe wegen mehrfachen Mordes und mehrerer Mordversuche bei der "Mai-Offensive" der RAF 1972, die ein Vergeltungsschlag für den Vietnamkrieg sein sollte und aus Sprengstoffanschlägen auf ein US-Offizierskasino in Frankfurt und das US-Hauptquartier in ...

    • Uwe Wesel
  4. 10. Apr. 2024 · Mai 1975. Beginn des Prozesses gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Sicherheitskontrollen wie noch nie bei einem bundesdeutschen Gerichtsverfahren....

  5. Am 28. April 1977 wurden Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Ulrike Meinhof war ein Jahr nach Prozessbeginn, am 9. Mai 1976, erhängt in ihrer Zelle aufgefunden worden.

  6. Prozess in Stuttgart-Stammheim. Der Prozess gegen die führenden Mitglieder der Rote Armee Fraktion fand in Stuttgart-Stammheim statt. Auf der Anklagebank saßen Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl-Raspe, die führenden Köpfe der sogenannten ersten Generation der RAF.

  7. Am 21. Mai 1975 beginnt der RAF-Prozess in Stuttgart-Stammheim gegen die RAF-Gründer Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe. Die Anklagepunkte lauteten Mord, versuchter Mord, Banküberfälle...