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  1. Bezirk (Bayern) Ein Bezirk ist im Freistaat Bayern eine als dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (erste Ebene) und Kreisen (zweite Ebene) eingerichtete kommunale Gebietskörperschaft. Der Begriff wird in Artikel 1 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern wie folgt definiert:

  2. Website. www.bayern.de. Bayerische Staatskanzlei, München. Die Bayerische Staatsregierung ist im politischen System Bayerns die oberste Exekutivbehörde des Freistaates Bayern. Sie besteht aus dem Bayerischen Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären. Die aktuelle Regierung ist das Kabinett Söder III .

  3. 29 Große Kreisstädte (sind in der nachfolgenden alphabetischen Liste aller Gemeinden Bayerns ebenfalls enthalten): Bad Kissingen. Bad Reichenhall. Dachau. Deggendorf. Dillingen an der Donau. Dinkelsbühl. Donauwörth. Eichstätt.

  4. Website. www.bayern.de. Der Bayerische Ministerpräsident ist gemäß dem vierten Abschnitt des ersten Hauptteils der Verfassung des Freistaates Bayern der Vorsitzende der Bayerischen Staatsregierung . Ministerpräsident des Freistaates Bayern ist seit dem 16. März 2018 Markus Söder ( CSU ).

  5. uneingeschränkt. Anzahl. 0,030 Mio. .bayern ist eine Neue Top-Level-Domain. Sie wird von der Bayern Connect GmbH verwaltet . Im Jahr 2012 bewarb sich Bayern im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für neue generische Top Level Domains (gTLD) um die eigene Top-Level-Domain .bayern. [1] Am 29. September 2014 erhielt die Bayern Connect GmbH die gTLD ...

  6. Damit ist Bayern das flächenmäßig größte Land der Bundesrepublik Deutschland. Bayern ist nicht nur ein Land der Berge, sondern auch ein Land der Seen und Gewässer. Mehr als 200 natürliche Seen und 1.880 stehende Gewässer mit je einer Oberfläche größer als drei Hektar zählt der Freistaat. Der größte See ist der Chiemsee mit einer ...

  7. Das Königreich Bayern hatte noch vor Preußen sein Gebiet 1806 in Kreise gegliedert. Die Bezeichnung „Kreis“ wurde in der NS-Zeit jedoch der preußischen Bezeichnung „Regierungsbezirk“ angeglichen und im Jahre 1939 wurden andererseits die „Bezirksämter“ reichseinheitlich in „Landkreise“ umbenannt, was die Bayerische Verfassung jedoch kurz nach dem Zweiten Weltkrieg ignorierte.

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