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  1. Die Beitragsbemessungsgrenze 2024 beträgt im Rechtskreis West 7.550 Euro monatlich bzw. 90.600 Euro jährlich. Im Rechtskreis Ost (neue Bundesländer und Ost-Berlin) liegt die BBG bei 7.450 Euro monatlich bzw. bei 89.400 Euro jährlich. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge.

  2. heißt, der Sitz des ZeP als eigenständige Behörde im ehemaligen Ostteil Berlins, also im SV-Rechtskreis Ost, stellt den für alle zum ZeP versetzten Arbeitnehmer/innen maßgebenden einheitlichen Beschäftigungsort dar. 2.3 Der Übergangseinsatz im ehemaligen Westteil Berlins führt nach dem Grundsatz des § 9 Abs.

  3. 28. Aug. 2018 · Inwieweit eine rückwirkende Rechtskreisänderung zu einer Änderung der RV-/AV-Beiträge führt, hängt von den jeweiligen Entgelten ab. Wurde der Arbeitnehmer im Rechtskreis West anstatt Ost angemeldet und hat er ein Arbeitsentgelt oberhalb der RV-BBG Ost, haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu hohe RV- und AV-Beiträge gezahlt. Aber auch dann, wenn der AN mit seinem Entgelt immer unterhalb ...

  4. Ortname und Ortszusatz Alte PLZ Neue PLZ Bundesland; Berlin : Ost-1080: 13465: Berlin: Berlin : Ost-1080: 13467: Berlin: Berlin : Ost-1080: 13469: Berlin: Berlin ...

  5. 1. Maßgebend für die Zuordnung der Beschäftigten zum Sozialversicherungs-Rechtskreis West oder Ost in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich der Beschäftigungsort, also der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird (§ 9 Abs. 1 SGB IV). Solange Beschäftigte aber aufgrund eines bestehenden ...

  6. 10. Jan. 2023 · Rechtskreis West (einschl. ehemals West-Berlin) 40.740 EUR jährlich bzw. 3.395 EUR monatlich beträgt. Die Bezugsgröße für den Sozialversicherungs-Rechtskreis Ost (einschl. ehemals Ost-Berlin) beträgt 39.480 EUR jährlich bzw. 3.290 EUR monatlich (vgl. § 1

  7. Ist ein Arbeitgeber mit seiner Betriebsstätte nur in (ehemals) Ost-Berlin tätig, ist im Datensatz das Feld Rechtskreis West zu belegen. Insoweit richtet sich die Kennzeichnung nach dem Recht der Krankenversicherung. Dort gehört Ost-Berlin zum Rechtskreis West.