Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Bettina Wilhelm (* 26. Juli 1964 in Stuttgart) [1] ist seit dem 1. November 2017 Landesbeauftragte für Frauen des Landes Bremen und damit Leiterin der Behörde Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF). [2] Sie wurde von der Bremischen Bürgerschaft gewählt und nimmt als ...

  2. Bettina Wilhelm ist Bremens Landesfrauenbeauftragte. Sie leitet damit auch die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF). Bettina Wilhelm ist nach Ursel Kerstein (1982-1994) und Ulrike Hauffe (1994-2017) Bremens dritte Landesbeauftragte für Frauen. Sie trat ihr Amt am 1. November 2017 an.

  3. Bettina Wilhelm ist seit November 2017 Bremens Landesfrauenbeauftragte. Sie leitet damit auch die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF). Die Landesbeauftragte für Frauen wird vom Senat vorgeschlagen und von der Bremischen Bürgerschaft für 12 Jahre gewählt.

  4. Dafür aber kam Bettina Wilhelm, bis dahin zuständig für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Touristik, Stadtmarketing und Gleichstellung, wie die Frauen-Agenden im Südwesten weichgespült heißen,...

  5. 7. Feb. 2018 · Bettina Wilhelm: „Bremen hat – noch – keinen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Wir haben in Bremen zahlreiche wegweisende Konzepte und Maßnahmen. Sie zu aufeinander abzustimmen und unter einem verbindlichen Rahmen zu fokussieren, ist Ziel eines Landesaktionsplans. Wir sollten uns hier auf den Weg machen ...

  6. 17. Apr. 2024 · Bettina Wilhelm. Landesbeauftragte für Frauen im Land Bremen „Der Landesfrauenrat Bremen vertritt die Vielfalt der Bremer Fraueneinrichtungen, ...” Weiterlesen. Virginie Kamche. Bremer Frau* des Jahres 2023, Fachpromoterin für Migra ...

  7. Kirchenleitung. Dezernat 6. Die Schwerpunkte des Dezernates 6, geleitet von Oberkirchenrätin Bettina Wilhelm, liegen in der allgemeinen Rechtsetzung, insbesondere für das Dienst- und Besoldungsrecht der Geistlichen, der Beamtinnen und Beamten der Landeskirche sowie für das kirchliche Arbeitsrecht.