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Das Land Nordrhein-Westfalen ist in fünf Regierungsbezirke eingeteilt: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Alle Bezirksregierungen sind dem Ministerium für Inneres des Landes unterstellt. Bezirksregierungen sind Mittelbehörden im dreistufigen Behördenaufbau in der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung.
Der Regierungsbezirk Köln bildet zusammen mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf den rheinischen Teil Nordrhein-Westfalens und zugleich dessen süd-westlichen Grenzbereich. Er grenzt an die Niederlande und Belgien sowie an Rheinland-Pfalz und die Regierungsbezirke Arnsberg und Düsseldorf.
100 Jahre nach der ersten Naturschutzgebietsverordnung zum Schutz des Siebengebirges arbeitet die Bezirksregierung Köln derzeit an der 10. Nachfolge-Verordnung, damit die Natur und die Landschaft des Siebengebirges auch noch für viele zukünftige Generationen erhalten bleiben.
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Das Gebiet des heutigen Regierungsbezirks Köln gehörte zum Kurfürstentum Köln, zu den Herzogtümern Berg, Jülich, Limburg und Luxemburg, zu den Reichsstädten Aachen und Köln, zu den Reichsabteien Burtscheid und Kornelimünster, zur Reichsherrschaft Kerpen-Lommersum sowie zu kleineren Herrschaften.
Die Kreise und kreisfreien Städte der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln bilden den Landschaftsverband Rheinland. Die Landschaftsverbände bilden jedoch keine Verwaltungsstufe oberhalb der Regierungsbezirke, sondern sie sind höhere Kommunalverbände . Aufgaben. Die Stellung der mittleren Landesbehörden im Staatsaufbau.