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  1. Allgemeine Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Anzeige, Antragstellung und Nachweispflichten. Berechnung, Höhe und Dauer des Kurzarbeitergeldes. Nebenverdienste. Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf die soziale Absicherung. Weiterbildung und Qualifizierung.

  2. Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Pandemie ist bereits verlängert worden. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten gilt bis Ende März 2022. Die entsprechende Verordnung betraf ...

  3. Das Kurzarbeitergeld (Kug) ist eine Leistung der Bun-desagentur für Arbeit. Es wird Arbeitnehmern und Ar-beitnehmerinnen bei unvermeidbarem, vorübergehen-dem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt. Daneben muss zu erwarten sein, dass dadurch die Ar-beitsplätze erhalten werden und ...

  4. Kurzarbeitergeld die Weiterbewilligung und versendet einen entsprechenden Bescheid an den Arbeitgeber. Ab dem 01.07.2022 gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder die maximale gesetzliche Bezugsdauer von zwölf Monaten nach § 104 Absatz 1 Satz 1 SGB III. 2.3 Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld – Neu §

  5. Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde auf 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020, verlängert. 1. Ausgangssituation. Bisher beträgt die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld 12 Monate. Daher konnten bisher Betriebe, deren Kurzarbeitergeld-Zeitraum im Jahr 2020 endete, nicht ohne die Unterbrechung von 3 Monaten (§ 104 Abs. 3 ...

  6. 1. Nov. 2023 · Bis zum 30. Juni 2022 wurden zusätzliche Minijobs, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurden, nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Seit Juli 2022 gilt dies nicht mehr. Gilt die längere Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld noch? Nein: Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld vorübergehend ...

  7. Juni 2022 gilt folgendes: - Das Kurzarbeitergeld wird für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und 80/87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. - Einkommen aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung ...