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  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Neue Fassung ab 2023 Bisherige Regelung bis 31.12.2022 Anmerkungen Titel 1 Vormundschaft Untertitel 5 Vergütung und Aufwendungsersatz § 1808 Vergütung und Aufwendungsersatz (1) Die Vormundschaft wird grundsätzlich unentgeltlich geführt. (2) Der ehrenamtliche Vormund kann vom Mündel für seine zur Füh-

  2. Auf § 1815 BGB verweisen folgende Vorschriften: (BGB a.F.) Familienrecht. Vormundschaft. Rechtliche Betreuung. Pflegschaft. Rechtliche Betreuung. 1908i. Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes.

  3. 22. Dez. 2023 · neue Fassung durch; aktuell vorher : 01.01.2023: Artikel 1 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 BGBl. I S. 882: aktuell vorher : 01.09.2009: Artikel 50 FGG-Reformgesetz (FGG-RG) vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586: aktuell: vor 01.09.2009: früheste archivierte Fassung

  4. 4. Mai 2021 · Änderung § 1818 BGB vom 01.01.2023. Änderung. § 1818 BGB. vom 01.01.2023. Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1818 BGB, alle Änderungen durch Artikel 1 VBRRefG am 1. Januar 2023 und Änderungshistorie des BGB. Hervorhebungen: alter Text, neuer Text.

  5. Hervorhebungen: alter Text, neuer Text. Änderung verpasst? BGB ins Rechtskataster übernehmen! § 54 BGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung. § 54 BGB n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2024 geltenden Fassung. durch Artikel 1 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436.

  6. 4. Mai 2021 · 2. er als Vereinsvormund bestellt wurde und der Verein seine Entlassung beantragt. 3. der Mündel, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, sowie. 4. jeder andere, der ein berechtigtes Interesse des Mündels geltend macht. Text § 1804 BGB a.F. in der Fassung vom 01.01.2023 (geändert durch Artikel 1 G. v. 04.05.2021 BGBl.

  7. 31. Dez. 2022 · Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 - 14) § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit. § 2 Eintritt der Volljährigkeit. §§ 3-6 (weggefallen) § 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung. § 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger. § 9 Wohnsitz eines Soldaten. § 10 (weggefallen) § 11 Wohnsitz des Kindes.