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  1. Verlängerung . Die Leihfrist entliehener Bücher kann selbständig im Online-Katalog unter "Bibliothekskonto" / "Entleihungen" verlängert werden. Nicht möglich sind Verlängerungen bei . Kurzausleihen Büchern, deren Leihfrist schon fünfmal verlängert wurde ; Büchern, die von einem anderen Benutzer vorgemerkt sind

  2. Markieren Sie unter Entleihungen die Titel, deren Leihfrist Sie verlängern möchten, und klicken Sie auf verlängern. Kontrollieren Sie unbedingt anhand der folgenden Anzeige, ob Ihre Verlängerung erfolgreich war. Ist ein Buch vorgemerkt oder dessen Leihfrist bereits fünfmal verlängert, wird keine Verlängerung mehr durchgeführt.

  3. Die Gültigkeit des Bibliothekskontos ist auf ein Jahr befristet und kann nach Vorlage der Campuscard bzw. des Bibliotheksausweises und Personalausweises kostenfrei jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Vor der Verlängerung müssen evtl. auf dem Bibliothekskonto aufgelaufene Gebühren vollständig bezahlt werden.

  4. In den Bereichsbibliotheken der Universitätsbibliothek sind während der gesamten Öffnungszeiten des jeweiligen Standorts Ausleihe und Rückgabe über Selbstverbucher und Rückgabeautomaten möglich.