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Freiwillig krankenversichern bei der BIG. Wenn Sie nicht als Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Beamter/ Pensionär, Selbstständiger oder Rentner versichert sind und kein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht, können Sie sich bei der BIG auch selbst freiwillig versichern. Kostenlose Mitversicherung Ehepartner und Kinder sind ohne Mehrkosten ...
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Als Beamte/-r oder Pensionär/-in können Sie sich freiwillig bei der BIG versichern. Wir berechnen Ihre Beiträge zur freiwilligen Versicherung dann nach dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Als Mindesteinkommen nehmen wir 1.178,33 Euro an (Mindestbemessungsgrundlage).
Einkommensbefragung für freiwillig Versicherte – jetzt digital. Freiwillig versicherte Kundinnen und Kunden kennen das Prozedere – einmal im Jahr sendet die BIG Ihnen einen Fragebogen zu Ihrem Einkommen und den persönlichen Verhältnissen per Post zu.
Freiwillig krankenversichern bei der BIG. Zusatzversicherung: Ergänzender Versicherungsschutz. Die DKV Deutsche Krankenversicherung ist unser Partner für Ihre Zusatzversicherungen. Die modulare Tarifwelt bietet für jeden Bedarf das richtige Angebot. Zusatzversicherungen der DKV. Wichtige Infos zu Versicherungsthemen.
Freiwillige Versicherung Die freiwillige Krankenversicherung der BIG direkt wendet sich an Existenzgründer, Höherverdienende und Studenten. Direkt zu Ihrem Versicherungsschutz informieren. Noch schneller geht es, wenn Sie sich direkt bei uns melden. Die Angaben, die wir von Ihnen benötigen, finden Sie in unserem Online-Formular.
Als höherverdienende/-r Arbeitnehmer/-in können Sie sich freiwillig bei der BIG versichern. Wie auch bei der Pflichtversicherung zahlt auch hier der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Jetzt freiwillig versichern. So berechnen sich Ihre Beiträge in der freiwilligen Versicherung.
Stand: 21.02.2024. Foto: Butch / stock.adobe.com. Das Wichtigste in Kürze: Bestimmte Personengruppen, wie Selbstständige oder Arbeitnehmer:innen mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Welche Einnahmen zum krankenversicherungspflichtigen Einkommen zählen, ist genau geregelt.