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  1. Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen sind zwei separate Regierungserklärungen von Deutschland und Dänemark, die im Jahre 1955 die Anerkennung der Minderheit im jeweiligen Staat, d. h. der dänischen Minderheit in Deutschland und der deutschen Minderheit in Dänemark, bestätigten.

  2. Am 29. März 1955 unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und Dänemarks Ministerpräsident Hans Christian Hansen auf dem Petersberg bei Bonn die Bonn-Kopenhagener Erklärungen. Sie bekräftigen die Gleichbehandlung der dänischen Minderheit in Deutschland und der deutschen Minderheit in Dänemark bei gleichzeitiger Anerkennung ihrer ...

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. Bonn-Kopenhagener-Erklärungen. „Der Nordschleswiger“. Am 29. März 1955 unterzeichneten der dänische Staatsminister (Ministerpräsident) und Außenminister H. C. Hansen (*1906–1960†) und der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer (*1876-1967†) – jeder für sein Land – in Bonn Erklärungen über die Rechte der Minderheiten im ...

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  4. Bei den Bonn-Kopenhagen Erklärungen handelt es sich um zwei separate Regierungserklärungen von Deutschland und Dänemark, die die Anerkennung der dänischen Minderheit und deren Rechte in Deutschland und der deutschen Minderheit und deren Rechte in Dänemark bestätigen.

  5. 28. März 2005 · Bonn-Kopenhagener-Erklärungen. vom 29. März 1955. Im Kontext stehende Meldung vom 28.03.2005: 50 Jahre Erklärungen über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit. Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. In dem Wunsche, das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung beiderseits der deutsch-dänischen Grenze ...

  6. Im Jahr 1955 regeln die Bonn-Kopenhagener Erklärungen die Anerkennung der Minderheiten in Dänemark und Deutschland. In den Regierungserklärungen werden den Minderheiten das freie Bekenntnis zur jeweiligen Volkskultur sowie ihre Gleichbehandlung eingestanden.

  7. Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955. Dänische Nationaldenkmäler in Deutschland. Die zwei Kriege um Schleswig-Holstein. Mitte des 19. Jahrhunderts gab es zwei Kriege um die Grenz-Herzogtümer Schleswig und Holstein.