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  1. Stand: 13.05.2024. Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung mitgeteilt. Sie gilt, wenn kein Widerspruch erfolgt, mit dem Aufruf des 1. Punktes als festgestellt.