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  1. Schlagwort: Chancengleichheit. Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen. Nach dem Internationalen Jahr der Menschen mit Behinderungen 1981 haben sich die Vereinten Nationen dazu entschlossen, ein „Weltaktionsprogramm für behinderte Menschen“ im darauffolgenden Jahr (d.h. im Jahr 1982) durchzuführen.

  2. 9. Feb. 2024 · eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten, da Menschen mit Behinderungen wirksam vor jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt geschützt, Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang zu Justiz, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus sichergestellt, aber auch ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheitsdiensten gewährleistet ...

  3. Am 3. Mai 2008 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK) in Kraft. Das Übereinkommen über Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. UN-Fachausschuss zur Überwachung. Entstehung der UN-BRK. Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung.

  4. Gleichbehandlung und die Förderung von Chancengleichheit als eine Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen stehen deshalb im Zentrum der Behindertenpolitik der Bundesregierung.

  5. Die für Deutschland verbindliche Konvention enthält Prinzipien (zum Beispiel Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion), Verpflichtungen (zum Beispiel Partizipation, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit) und Einzelrechte (bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).

  6. Im Jahr 2009 ist in Deutschland die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Kraft getreten. Artikel 24 dieses internationalen Abkommens verpflichtet die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Kontr.

  7. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebens situation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern.