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  1. 5. Mai 2021 · Die Charité – Universitätsmedizin Berlin und das Deutsche Herzzentrum Berlin planen, ihre Herz-Kreislaufeinrichtungen zusammenzuführen, um das Gemeinsame Zentrum „Deutsches Herzzentrum der Charité“ zu etablieren. Das DHZC soll eine international führende und zukunftsweisende herzmedizinische Einrichtung in Berlin werden. Vorgesehen ist, dass das DHZB als Stiftung des bürgerlichen ...

  2. Die Charité setzt mit ihrer Ausbildung, der Prüfung und den damit verbundenen Qualitätsstandards einen Meilenstein in der Notfallpflege in Deutschland. Durch die Weiterbildung von Fachpersonal wird die Qualität in der Patientenversorgung gesichert und weiter verbessert.

  3. Ziel des Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes ist es, Kindern und Jugendlichen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Dafür soll die Inanspruchnahme der gesundheitli-chen Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr durch ein Einladungswesen und Rückmeldeverfahren gefördert werden. Das Berliner Verfahren ...

  4. Erläuterungen zum Immatrikulationsantrag - Erasmus und Programmstudierende. 1. Checkliste für die Bearbeitung der Dokumente. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten: Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen vor dem Absenden Ihrer Dokumente und vermeiden Sie es möglichst, mehrere E-Mails zu senden.

  5. Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus

  6. Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.07.2021 (LkSG) unterliegt. 2. Wir haben Kenntnis von der Grundsatzerklärung der Charité (nachfolgend „Grundsatzerklärung“), die den BVB der Charité als Anlage 1 beigefügt ist, genommen und verpflichten uns, die in der Grundsatzerklärung

  7. Seit Inkrafttreten des "Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes" vom 17. Dezember 2010 (GVBI. S. 875) ist bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin eine Zentrale Stelle eingerichtet worden, die der Rechts- und Fachaufsicht der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung unterliegt.