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  1. Die Website Clipfish, die ähnlich wie YouTube funktionierte, wurde 2017 zu Watchbox. Dieser Service ist für Kinder ausdrücklich nicht empfehlenswert. Für die Registrierung verlangt der Service ohnehin ein Mindestalter von 16 Jahren. Es gibt keinen ausgewiesenen Kinder und Jugendbereich. Darüber hinaus gibt es auch keine Jugendschutz-PIN ...

  2. März 2024 trat der Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in Berlin zusammen. An dem interdisziplinär besetzten Gremium sind seit Beginn der ersten Amtsperiode im Jahr 2022 auch Jugendliche beteiligt. Der Beirat beschäftigte sich in seiner 6. Sitzung unter anderem mit dem von der BzKJ initiierten ...

  3. Privilegierung. Jugendschutzprogramme. Gutachten. Beschwerdeausschuss. Jugendschutzbeauftragte. Internationales. FSM-Mitgliedern bieten wir ein breites Serviceangebot: Als kompetenter Ansprechpartner rund um den Jugendmedienschutz unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

  4. 5. Feb. 2015 · Ein Großteil der Filmauswahl ist aufgrund des strengen deutschen Jugendschutzes aber erst ab 16 Jahren freigegeben. Um FSK-16-Filme auf dem Fernseher sehen zu können, muss man sich erst einmal auf der Clipfish-Website ein Konto anlegen. Jugendschutz-Abfrage | Foto: Redaktion.

  5. Zwar unterliegen deutsche Anbieter hiesigen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, welche die Ausstrahlung von Inhalten mit einer Freigabe ab 16 Jahren nach 22 Uhr und solche ab 18 Jahren nach 23 Uhr erlauben. Diese Regeln gelten jedoch nicht für ausländische Anbieter. Smart-TVs bieten Jugendschutzeinstellungen, die Eltern aktivieren sollten.

  6. 19. Juni 2009 · Neben seiner praktischen Arbeit versucht er sich auch immer wieder an neuen medialen Entwicklungen und deren möglichen medienpädagogischen Nutzen. Seine Schwerpunkte im Blog sind Medienpsychologie, Jugendschutz und (freie) Spiele.

  7. Gleiches gilt für Videoplattformen wie MyVideo oder Clipfish. Und über Satellit lassen sich digital diverse Sender empfangen, deren Inhalt nicht nur geschmachlos ist, sondern teilweise auch gegen die Menschenwürde verstößt. Printausgabe tv diskurs: 11. Jg., 4/2007 (Ausgabe 42), S. 89-93. Vollständiger Beitrag als: Mehr von Tilmann P. Gangloff: