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  1. Vor einem Tag · Die neue Führung handelte mit den Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich aus und rettete den Verein somit vor der Pleite. Im Dezember 1979 verurteilte das Hamburger Zivilgericht die „Gesellschaft Bürgerlichen Rechts Schacht-Uhlig-Stüben“ des vormaligen St. Pauli-Vorstandsgespanns, dem Verein 300 000 D-Mark zurückzuzahlen, die nach dem Verkauf von Spielern einbehalten worden ...