Yahoo Suche Web Suche

  1. Kreieren Sie gemeinsam mit Garamantis eine Erlebniswelt rund um Ihr Unternehmen. Bei Garamantis erhalten Sie Full Service - vom Konzept bis zur Integration & Wartung.

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Familie - Art. 6 Grundgesetz; 1.1. Definition; 1.2. Gesetzliche Ausgestaltung der Familie; 2. Personenstandsgesetz gem. § 15 PStG; 3. Familienmitglieder i. S. des Wohngeldgesetzes; 4. FAQ zum Begriff der Familie; 4.1. Was ist unter dem Begriff "Familie" zu verstehen? 4.2. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der ...

  2. 22. Jan. 2024 · Den Begriff der Familie definiert das Grundgesetz allerdings ebenso wenig wie das zivilrechtliche Familienrecht, sodass es weder eine Legaldefinition noch eine sonstige einheitliche und...

  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

  4. Grundgesetz Artikel 6. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (…) Ehe heißt: Zwei Menschen sind verheiratet. Es gilt zum Beispiel:

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Der Begriff der Familie im Grundgesetz ist offen zu verstehen. Zweifelsfrei ist in erster Linie die Beziehung zwischen Eltern und den ihrer Sorge unterstehenden Kindern gemeint. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) versteht unter Familie jedenfalls die zwischen Eltern und Kindern bestehende Gemeinschaft einschließlich der Gemeinschaft mit ...

  6. Bei Art. 6 GG handelt es sich um eine vielschichtige Bestimmung. Er enthält verschiedene grundrechtliche Gewährleistungen, die die Ehe, die Familie und die Kindererziehung betreffen. Im Überblick sieht dies wie folgt aus: Art. 6 Abs. 1 bis 3 GG enthalten Abwehrrechte.

  7. Definition. Das Grundgesetz (GG) verwendet den Begriff der Ehe in Art. 6 Abs. 1: . „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Darüber hinaus erläutert das Grundgesetz den Begriff der Ehe nicht. Im Jahr 1993 hat das Bundes-verfassungsgericht darauf hingewiesen, .