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  1. In der DDR sollte jeder jagen können, aber nur im Kollektiv. Der Autor Helmut Suter äußert sich dazu im Interview mit dem Deutschland Archiv. Der Teller mit der Aufschrift "die Jagd gehört dem Volke" ist eines von vielen Exponaten zur Staatsjagd in der DDR, die in der Ausstellung "Jagd und Macht" im Jagdmuseum Schorfheide gezeigt werden ...

    • Helmut Suter
  2. Die Jagd gehört dem Volke...“ – Das öffentliche Jagdwesen . Der politische Anspruch des SED-Regimes spielte eine große Rolle im öffentlichen Jagdwesen der DDR.

  3. Die DDR wollte eine Volksjagd einführen, aber die Staatsjagd blieb bestehen. Die DDR war ein Sozialistischer Diktator, der die Jagd als Privileg des Volkes verwendet hatte, aber auch eine Staatsjagd mit luxuriösen Sonderjagdgebieten und exklusiven Zugängen für die Parteifunktionäre führte. Nach der politischen Wende wurde das Jagdrecht für die neuen Bundesländer übernommen.

  4. Der Bindung des Rechts zu Jagen an das Grundeigentum in der Bundesrepublik ( Revierjagdsystem) stand in der DDR das Volksjagdrecht gegenüber. Jagdflächen wurden vom Staat zur Verfügung gestellt. Das 1953 veröffentlichte Jagdgesetz der DDR wurde mit den Worten „die Jagd gehört dem Volke“ kommentiert.

  5. 13. Aug. 2019 · Unter dem Slogan „Die Jagd gehört dem Volke“ erhielten tatsächlich breitere Schichten Zugang zur Jagd. Zum anderen rissen sich Mitglieder des Politbüros die besten Reviere als exklusive Staatsjagdgebiete unter den Nagel und führten darin nicht nur eine zweifelhafte Überhege der Bestände weiter, sondern auch die alte ...

  6. E-Mail an Meike Haselmann. "Zwischen Sozialismus und Feudalismus - Die Jagd in der DDR" Mit den Worten „die Jagd gehört dem Volke“ kommentierten die sozialistischen Zeitungen das Inkrafttreten des Jagdgesetzes in der DDR im November 1953.

  7. Jäger mit Gewehr im Anschlag auf einem Hochstand während einer Drückjagd. Die Jagd (in der deutschen Jägersprache traditionell auch Weidwerk oder seltener Waidwerk) ist in der deutschen Rechtsordnung untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Das Bundesjagdgesetz definiert die Jagd als das „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und ...