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  1. Vor 7 Stunden · 1 Antwort. isomatte. Experte. Jobcenter, Bürgergeld. 12.05.2024, 03:19. Wenn Du eigene Gegenstände ohne Gewinn verkaufst, ist das eine Vermögensumwandlung und kein anrechenbares Einkommen. Vermögen bleibt dann ab dem zweiten Jahr Bürgergeldbezug bis zu 15.000 Euro ohne Berücksichtigung. Weitere Antworten zeigen.