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  1. Werden AGB gegenüber einem Unternehmer[1] verwendet, gilt § 305 Abs. 2 BGB nicht. Zur Einbeziehung der AGB in den Vertrag genügt jede, auch stillschweigende Übereinstimmung der Parteien. Was nicht reicht, ist die bloße Branchenüblichkeit entsprechender Klauselwerke; es muss einen Hinweis auf bestimmte AGB ...

  2. Unter Unternehmern ist dadurch die Einbeziehung der AGB deutlich erleichtert und die Inhaltskontrolle wurde vom Gesetzgeber im BGB eingeschränkt. So genügt es für die Einbeziehung der AGB in die Vertragsbedingungen bereits, wenn die andere Vertragspartei auf die eigenen AGB hingewiesen wird.

  3. Eine Einbeziehung ist also dann zu bejahen, wenn der Vertragspartner durch ausdrücklichen oder konkludenten Hinweis des Verwenders auf dessen klar bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiß, dass der Verwender nur zu diesen Konditionen kontrahieren wird und er sich darauf einlässt (§§ 133, 157 BGB, § 346 HGB). [187]

  4. Einbeziehung gegenüber Unternehmern. Gegenüber einem Unternehmer finden gemäß § 310 Abs. 1 BGB die Bestimmungen über die Einbeziehung von AGB gemäß § 305 Abs. 2 BGB keine Anwendung. Unternehmer ist unabhängig von ihrer Organisationsform jede Person, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen ...

  5. Ein Verzicht auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB ist grundsätzlich nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern möglich. Eine nachträgliche Einbeziehung der AGB, d.h. eine Einbeziehung nach Vertragsschluss, kommt nur unter den soeben genannten Voraussetzungen und unter der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners zu der ...

  6. AGB werden unter drei Voraussetzungen Bestandteil eines Vertrags mit einem Verbraucher: Der Verbraucher muss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden. Er muss in für ihn zumutbarer Weise die Möglichkeit erhalten, von ihrem Inhalt Kenntnis zu ...

  7. Bei der Einbeziehung von AGB im unternehmerischen Verkehr müssen grundsätzlich die AGB vor Vertragsschluss dem Vertragspartner nicht übersandt oder vorgelegt werden. Der Geschäftspartner muss lediglich deutlich erkennen können, dass auf die AGB verwiesen wurde und ihm die Kenntnisnahme auch eingeräumt wird – siehe Unterscheidung in Frage 6.

  8. 28. Feb. 2024 · 1. Wann brauche ich AGB im B2B-Bereich? 2. Worin unterscheiden sich AGB für B2B & B2C? 3. Wie binde ich AGB korrekt in Verträge ein? 4. Muss Einigkeit über die AGB zwischen den Unternehmen bestehen? 5. Was ist, wenn sich AGB zwischen Unternehmen widersprechen? 6. Begrenzen B2B-AGB die Vertragsfreiheit? 7.

  9. Die Einbeziehung der AGB erfolgt durch ein konkretes Einbeziehungsangebot des Verwenders (§ 305 Abs. 2 BGB). Für eine wirksame Einbeziehung müssen nachfolgende Voraussetzungen unbedingt vorliegen:

  10. Brennecke Rechtsanwälte. Bevor wir auf die Einbeziehung von AGB eingehen, müssen wir auf die unterschiedliche Beurteilung von AGB bei Unternehmern und bei Verbrauchern hinweisen. Zur Erleichterung dieser Abgrenzung finden sich die Legaldefinitionen des Unternehmers in § 14 BGB sowie des Verbrauchers in § 13 BGB.