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  1. 27. Mai 2022 · Außerdem steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum 1.1.2022 von derzeit 9.984 EUR um 363 EUR auf 10.347 EUR steigen (§ 32a Abs. 1 EStG). Entsprechend müsste eigentlich auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen auf 10.347 EUR angehoben werden (§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG).

  2. 3. Aug. 2022 · Im Bereich der Einkommensteuer gibt es also Steuerentlastungen im Juli 2022, die den Grundfreibetrag, die Entfernungspauschale und den Arbeitnehmerpauschbetrag betreffen. Doch was...

  3. Hier finden Sie den interaktiven Lohn- und Einkommensteuerrechner. Unser Service hilft Ihnen u. a. bei der Ermittlung der voraussichtlichen Lohnsteuer auf Ihr Arbeitseinkommen. Außerdem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den „zu versteuernden Jahresbetrag“ berechnen.

  4. 12. Mai 2022 · Der an den Finanzausschuss überwiesene Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 sieht eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bis zum Jahr 2026 von rund 22,5 Milliarden Euro vor. So ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum Jahresbeginn von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro ...

  5. 22. Dez. 2023 · Das Wichtigste in Kürze. Du hast für Deine Steu­er­er­klä­rung 2023 einen Monat weniger Zeit als im Vorjahr, nämlich bis zum 2. September 2024 (statt 2. Oktober 2023). Lässt Du Dir von einem Steuerberater, einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist für 2023 bis zum 2. Juni 2025.

  6. Bundestag und Bundesrat haben es nun beschlossen. Es setzt folgende Erleichterungen rückwirkend ab 1. Januar 2022 um: Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf...

  7. 25. Mai 2022 · Juli 2022 müssen theoretisch 3,7 Cent pro kWh Strom weniger gezahlt werden. Für eine Familie mit einem jährlichen Verbrach von 4000 kWh wäre das eine Ersparnis von 180 Euro. Es ist allerdings noch abzuwarten, ob die Energieversorger die Ersparnis auch wirklich an Verbraucher:innen weitergeben: Die EEG-Umlage wurde auch schon zum 1.