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  1. Suchergebnisse:
  1. Einverständniserklärung zur Bewerbung Minderjähriger. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass sich. meine/unsere Tochter ____________________________________. mein/unser Sohn ________________________________________. bei der Stadt Ravensburg über die Bewerbungsplattform um eine Ausbildungsstelle bewirbt.

  2. 6. Feb. 2024 · Einverständniserklärung - Minderjährige. Letzte Änderung 06.02.2024. Formate Word und PDF. Größe 1 Seite. 4,3 - 59 Rezensionen. Die Vorlage ausfüllen. Mit dieser Vorlage kann eine Einverständniserklärung für Minderjährige erstellt werden.

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  3. Bewerbung bei Name der Firma, bei der sich die minderjährige Person bewirbt Hiermit erkläre ich mich als gesetzlicher Vertreter von Name, Vorname der minderjährigen Person mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens inkl. eventueller Testverfahren einverstanden. Ebenfalls stimme ich der Erhebung ...

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  4. Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich, als gesetzliche/r Vertreter/in (Erziehungsberechtigte/r) oder Vormund meiner/s Tochter/Sohnes. ☐ mit der Bewerbung, der damit verbundenen Teilnahme am Bewerbungsverfahren einschließlich etwaiger ...

  5. Der gesetzliche Vertreter muss einwilligen (§ 107 BGB) oder genehmigen (§ 108 BGB). Eltern, die selbst ausbilden wollen, sind vom Verbot des § 181 BGB befreit (§ 10 Abs. 3 BBiG). Ein Vormund bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (§ 1822 Nr. 6 BGB).

  6. 26. Juli 2023 · Eltern müssen die Ausbildung ihrer minderjährigen Kinder unterstützen und möglicherweise eine Einverständniserklärung für den Abschluss des Ausbildungsvertrags geben. Eine sorgfältige Kenntnis der Rechte und Pflichten erleichtert den Einstieg in die Berufsausbildung.

  7. Ein Jugendlicher darf nur ausgebildet werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn der Ausbildung ärztlich untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber hierüber eine Bescheinigung vorlegt (§ 32 JArbSchG).