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  1. Bürgerbüro. Telefon: +49 6103 203-770. Fax: +49 6103 203-712. E-Mail: Buergerbuero@Langen.de. Raum: Bürgerbüro. Öffentlicher Nahverkehr. Bus: 662 Rathaus. Bus: OF-73 Zimmerstraße.

  2. Vorlagen für das Einwohnermeldeamt Langen. Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Muss dem Einwohnermeldeamt bei Einzug oder Auszug vorgelegt werden. Vollmacht zur An-, Um- oder Abmeldung eines Wohnsitzes, falls Sie sich beim Behördengang vertreten lassen möchten.

  3. Kontakt. Telefon: 06103 203-770. Telefax: 06103 203-712. Internet. https://www.langen.de. Zuständigkeit für. Langen (Hessen) Änderung der Hauptwohnung. Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen. Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

  4. Die Stadtinfo im Rathaus-Foyer (Ausgabe beantragter Ausweispapiere, Infomaterial, etc.) kann ohne Termin besucht werden und ist geöffnet: Besuche und Vorsprachen im Bürgerbüro, der Kfz-Zulassungsstelle und in allen anderen Bereichen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

  5. Einwohnermeldeamt - Meldeamt - Meldestelle - Bürgerbüro - Bürgerservice. Anschrift: Langen. Südliche Ringstr. 80. 63225 Langen. Postanschrift: 164063206 Langen. Kontaktdaten: Telefonnummer: 06103 203-770. Fax-Nummer: 06103 203-712. E-Mail-Adresse: buergerbuero@langen.de. Öffnungszeiten: Mo. 08:00 – 12:00 Uhr.

  6. Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen.