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  1. Elke Büdenbender. Elke Büdenbender, geboren 1962 in Siegen-Weidenau, ist seit 1995 mit Frank-Walter Steinmeier verheiratet. Gemeinsam haben sie eine Tochter. Elke Büdenbender ist seit 2000 Richterin am Verwaltungsgericht Berlin, von März 2017 bis April 2022 beurlaubt, seit Mai 2022 in Teilzeit. Mehr erfahren

  2. 11. März 2024 · Elke Büdenbender muss ihre repräsentativen Aufgaben als Frau des Bundespräsidenten mit ihrem Beruf als Richterin in Einklang bringen. Ein Gespräch über Herzensangelegenheiten einer First Lady ...

  3. Schirmherrin Elke Büdenbender. Die Frau des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier engagiert sich seit 2017 als Schirmherrin für die DKJS. In den ersten Jahren ihrer Schirmherrschaft widmete sich Elke Büdenbender vor allem Jugendlichen und den Herausforderungen, die ihnen beim Übergang von der Schule in das Berufsleben begegnen.

  4. 20. März 2018 · Ob beim Kaiser von Japan oder beim Jugendchor im Taunus: Seit einem Jahr reist Elke Büdenbender als First Lady mit dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier durch Deutschland und die Welt. Sie hat viel zu tun und das Thema Ausbildung liegt ihr am Herzen. Vor Kurzem war sie bei den Olympischen Winterspielen in Südkorea. Auf die Frage nach ihrer Lieblingssportart sagte sie da: "Scharf ...

  5. 12. Jan. 2024 · Neujahrsempfang von Elke Büdenbender. Bericht. 12. Januar 2024. Elke Büdenbender hat am 12. Januar zu ihrem traditionellen Neujahrsempfang ins Schloss Bellevue eingeladen. Trotz aller Herausforderungen mit Mut und Zuversicht ins neue Jahr blicken – das ist die Botschaft von Elke Büdenbender bei ihrem diesjährigen Neujahrsempfang.

  6. 8. Feb. 2022 · Elke Büdenbender "Mensch, Büdenbender!" "Mensch, Büdenbender!" Übernächste Woche wird Frank-Walter Steinmeier erneut zum Bundespräsidenten gewählt. Seine Frau hat eigene Pläne.

  7. 26. Jan. 2023 · Elke Büdenbender hat am 26. Januar die Veranstaltung Gleichberechtigung geht uns alle an des Netzwerks Frauen100 in Berlin mit einem Grußwort eröffnet. Ansprache von Elke Büdenbender: Änderungen vorbehalten. Es gilt das gesprochene Wort.