9.0/10 (116 Bewertungen)
Das könnte der richtige Studiengang für Dich sein! Alle Infos zum Studiengang, zur Bewerbung und zur Hochschule auf einer Seite.
Suchergebnisse
Suchergebnisse:
(1) Eine Studierende oder ein Studierender ist auf ihren oder seinen schriftlichen Antrag jederzeit zu exmatrikulieren. Dem Antrag ist die Campuscard beizufügen. (2) Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Zeitpunkt oder, soweit nichts anderes beantragt wird, zum Ende des laufenden Semesters.
Studierendensekretariat. Antrag auf Exmatrikulation. Antragstellende Person. Name: Vorname: Matrikelnr.: Studiengang: Bankverbindung für Rückerstattung . IBAN (International Bank Account Number): BIC (Bank Identifier Code): Grund der Exmatrikulation (Nummerierung entsprechend amtlicher Statistik) Beendigung des Studiums nach bestandener Prüfung.
Grund der Exmatrikulation (Nummerierung entsprechend amtlicher Statistik) Beendigung des Studiums nach bestandener Prüfung. Unterbrechung des Studiums. Beendigung des Studiums ohne Prüfung, da keine mehr möglich (u. a. Einstellung Studiengang) Hochschulwechsel. Antritt Freiwilligendienst.
Grundsätzlich können Sie den Antrag formlos stellen. Für eine leichtere Kommunikation empfiehlt sich, das Formular zu verwenden. Den Antrag adressieren Sie an den Vorsitz des Prüfungsausschusses. Darin stellen Sie dar, warum die Durchführung des Studiums und/oder der Prüfungen infolge der Beeinträchtigung oder Behinderung erschwert ist ...
Sie möchten sich für ein Auslandssemester beurlauben lassen? Sie haben alle Prüfungen bestanden und möchten sich nun exmatrikulieren? Sie haben Fragen zur Rückmeldung? Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Hinweise zu allen organisatorischen Fragen während Ihres Studiums.
The following documents shall be enclosed with the application: 1. the Campuscard, 2. registration certificates. (2) The student shall be exmatriculated as of the desired date or, unless applied for otherwise, as of the end of the current semester. If desired, an exmatriculation certificate shall be issued or sent to the student.
It is explicitly pointed out that your membership at Osnabrück University will be terminated once you have de-re-gistered. In case of de-registration during the course of the present semester, the Campuscard loses its validity on the day of de-registration. The Campuscard must be included along with the application. Your right to use the