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  1. (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

  2. Die Fälschung beweiserheblicher Daten stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 23. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 269 geregelt ist. Sie zählt zu den Urkundsdelikten und schützt das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit beweiserheblicher Daten. Als echt gelten ...

  3. 15. Juni 2023 · 15. Juni 2023. Von Dr. Matthias Brauer LL.M. Internetstraftaten. Zuletzt aktualisiert am 19. Juni 2023. Strafen und Straftatbestand gemäß § 269 StGB. Der Paragraf 269 StGB ( Fälschung beweiserheblicher Tatsachen) ist eine Straftat mit kompliziertem Tatbestand, der aber schnell erfüllt ist.

  4. D. Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269. I. Überblick. Geschütztes Rechtsgut ist auch hier die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll § 269 bei der Bekämpfung der Computerkriminalität eine zentrale Bedeutung zukommen. Bestraft wird das Speichern oder Verändern von beweiserheblichen Daten.

  5. (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

  6. 13. März 2024 · Die Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB gehört zu den Urkundendelikten. Der folgende Beitrag erklärt, worauf sie bei § 269 StGB achten müssen und gibt alle wichtigen Definitionen sowie ein Prüfungsschema für die Klausur. Lecturio Redaktion.

  7. Wann mache ich mich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar? Ausschlaggebend für eine Strafbarkeit wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten ist zunächst, das überhaupt Daten vorliegen und diese auch beweiserheblich sind. Was sind Daten? Daten sind alle codierten oder codierbaren Informationen, unabhängig vom Verarbeitungsgrad ...