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  1. Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da: Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Fälschung beweiserheblicher Daten. Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten. Untersuchungshaft und Festnahme ...

  2. Geschichtsfälschung kennzeichnet vor allem autoritär geführte Gesellschaften und Gruppen, ist aber auch ein allgemeines Phänomen menschlicher Schwäche. Beweggründe können wirtschaftliche, politische oder sonstige Eigeninteressen einzelner Personen oder Gruppen sein. Menschen ziehen einen großen Teil ihres Selbstverständnisses aus ihrer ...

  3. Sichere dir jetzt die perfekte Prüfungsvorbereitung! In diesem Online-Kurs zum Thema " Urkundenfälschung, § 267 " wird dir in anschaulichen Lernvideos, leicht verständlichen Lerntexten, interaktiven Übungsaufgaben und druckbaren Abbildungen das umfassende Wissen vermittelt. Jetzt weiter lernen!

  4. Besonderer Teil. Betrug und Untreue. § 263a (Computerbetrug) Urkundenfälschung. § 270 (Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung) Sachbeschädigung. § 303a (Datenveränderung) Strafgesetzbuch § 269 - (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte...

  5. Fälschung technischer Aufzeichnungen & beweiserheblicher Daten Für die Fälschung technischer Aufzeichnungen stellt § 268 des Strafgesetzbuches die Basis dar. Darin heißt es, dass sich jemand dafür schuldig macht, der im Rechtsverkehr eine unechte oder verfälschte Aufzeichnung verwendet beziehungsweise diese davor herstellt oder fälscht.

  6. 18. Mai 1999 · Das Lexikon der Fälschungen. Immanuel Kant wußte es ganz genau: "Die größte Verletzung der Pflicht des Menschen gegen sich selbst, bloß als moralisches Wesen betrachtet, ist das Widerspiel ...

  7. Definition: Was ist "Produkt- und Markenpiraterie"? Als Produktpiraterie (engl. counterfeiting ), Produktfälschung oder Markenpiraterie wird das Geschäft mit Nachahmer-Waren bezeichnet, die mit dem Ziel hergestellt werden, einer Originalware möglichst ähnlich zu sein. Dabei werden u.a. Marken-, Urheber- oder Patentrechte verletzt.