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  1. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme und Projektförderungen. 1. Vom Land NRW ausgeschriebene Förderprogramme. Zur Teilnahme an folgenden Förderprogrammen können Anträge eingereicht werden:

  2. Sie möchten ein medienpädagogisches Projekt an einer Einrichtung anbieten, doch leider fehlen hierzu die finanziellen Mittel? Mit der Förderdatenbank des Netzwerkes Medienkompetenz wollen wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, an welchen Stellen Fördermittel für Ihre Projekte beantragt werden können.

  3. Unsere Projekte entstehen aus medienpädagogischen Visionen. Wir möchten mit dieser vielfältigen Auswahl alle Bedarfe und Zielgruppen abdecken, um Medienkompetenz an alle heranzutragen. Laufende Projekte. eSport Jugendliga NRW. Die eSport Jugendliga NRW richtet sich an Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren und an die Jugendeinrichtungen in NRW.

  4. Im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen legt das Ministerium daher einen großen Wert auf die Entwicklung eigenständiger medienpädagogischer Projekte. Diese dienen der Unterstützung all derer, die sich mit der Erziehung der nachwachsenden Generation beschäftigen.

  5. Im Zeitraum von 2020 bis 2022 beauftragte uns das Kultursekretariat Gütersloh und das NRW KULTURsekretariat für die Begleitung und Beratung des Projekts Kulturstrolche, welches sich an Grundschüler*innen richtet. Dabei fand zunächst eine sechsteilige medienpädagogisch künstlerisch-ästhetische Qualifizierung der lokalen Projektleitungen ...

  6. 13 unserer Mitgliedseinrichtungen zeigen wie es gehen kann: medienpädagogische Angebote vor Ort für junge Geflüchtete öffnen, sie in ihrer kompetenten Mediennutzung unterstützen und ihnen Möglichkeiten der Partizipation aufzeigen. Teilhabe soll so ermöglicht und Integration gefördert werden. Mehr zum Projekt. LAG LM als Landesverband NRW beim BJF.

  7. Zum 8. Juni 2021 ist die neue „Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, Kunst und kulturellen Bildung“ in Kraft getreten. Durch diese werden die einschlägigen Zuwendungsbestimmungen zukünftig vereinfacht und flexibilisiert.