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  1. Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) werden die erfolgreichen Vorgängerprogramme MEKA und FAKT I in der GAP-Förderperiode 2023-2027 fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Wichtige Schwerpunkte der Landesregierung insbesondere im Bereich Stärkung der Biodiversität, des ...

  2. Da Landwirtinnen und Landwirte dabei meist weniger erwirtschaften als in der konventionellen Landwirtschaft, unterstützt das Land ökologisch und nachhaltig wirtschaftende Betriebe seit 2015 mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).

    Nutzung:
    Einführung*
    Beibehaltung
    Acker/Grünland:
    350 €/ha
    230 €/ha
    Gartenbau:
    935 €/ha
    550 €/ha
    Dauerkulturen:
    1.275 €/ha
    750 €/ha
    Kontrollkostenzuschuss:
    60 €/ha bis maximal 600 €/Betrieb
    60 €/ha bis maximal 600 €/Betrieb
  3. 1. Apr. 2022 · 1. April 2022. Jeder Betrieb sollte sich frühzeitig informieren und entscheiden, welche FAKT-Fünfjahresverpflichtungen und welche einjährigen Ökoregelungen er eingehen möchte. Das empfiehlt der BLHV. Er hat zu diesem Thema einen einfach zu nutzenden Prämienrechner erstellt (sh. www.blhv.de/gap).