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  1. Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) werden die erfolgreichen Vorgängerprogramme MEKA und FAKT I in der GAP-Förderperiode 2023-2027 fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Wichtige Schwerpunkte der Landesregierung insbesondere im Bereich Stärkung der Biodiversität, des ...

  2. 13. Nov. 2023 · 13.11.2023. FAKT II-Broschüre wurde aktualisiert. Die aktualisierte FAKT II-Broschüre können Sie unter diesem Link herunterladen. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm FAKT II können Sie auf dieser Seite nachlesen.

  3. Da Landwirtinnen und Landwirte dabei meist weniger erwirtschaften als in der konventionellen Landwirtschaft, unterstützt das Land ökologisch und nachhaltig wirtschaftende Betriebe seit 2015 mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).

    Nutzung:
    Einführung*
    Beibehaltung
    Acker/Grünland:
    350 €/ha
    230 €/ha
    Gartenbau:
    935 €/ha
    550 €/ha
    Dauerkulturen:
    1.275 €/ha
    750 €/ha
    Kontrollkostenzuschuss:
    60 €/ha bis maximal 600 €/Betrieb
    60 €/ha bis maximal 600 €/Betrieb
  4. 1. Apr. 2022 · 1. April 2022. Jeder Betrieb sollte sich frühzeitig informieren und entscheiden, welche FAKT-Fünfjahresverpflichtungen und welche einjährigen Ökoregelungen er eingehen möchte. Das empfiehlt der BLHV. Er hat zu diesem Thema einen einfach zu nutzenden Prämienrechner erstellt (sh. www.blhv.de/gap).

  5. FAKT Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl - Infodienst - Landwirtschaft Schwarzwald-Baar-Kreis. Sie sind hier: Startseite. Förderung. FAKT Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT. FAKT II (2023-2027)

  6. Für die Pflege und umweltfreundliche Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft gibt es landesweit das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, kurz FAKT II. Landwirtinnen und Landwirte können die Streuobstmaßnahme C1 des Programms nutzen. Wer kann wo einen Förderantrag stellen?

  7. Aus Geldern der zweiten Säule werden auch weiterhin die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) der Länder finanziert. In Baden-Württemberg wird das Förderprogramm für Agrarumwelt, Tierwohl und Klimaschutz (FAKT) ab 2023 zu FAKT II - mit vielen neuen Maßnahmen, aber auch dem Wegfall einiger alter Maßnahmen.