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  1. 15. Nov. 2023 · Antrag nicht nötig: Getrennt lebend gilt nicht offiziell als Familienstand. Um gegenüber dem Gericht und anderen Institutionen zum Zeitpunkt der Trennung genauer Auskunft geben zu können, bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an. Am sinnvollsten sind dabei wie üblich schriftliche Auskünfte.

  2. Wenn Sie dauerhaft von Ihrem Ehepartner / eingetragenem Lebenspartner getrennt leben, haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt. Beihilfe. Die Informationen zu den Familienzuschlägen sind ausschließlich für Personen relevant, die nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen bezahlt werden.

  3. 10. Apr. 2023 · Während die Pflicht, die Familie zu unterhalten ( §§ 1360, 1360a Bürgerliches Gesetzbuch, BGB ), während des Zusammenlebens keine große praktische Bedeutung hat, ist der Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung eine bedeutsame Leistung.

  4. im Sinne des Familienrechts ist notwendige Voraussetzung für eine folgende Scheidung. Voraussetzungen für ein getrennt Leben nach dem Gesetz (§ 1567 Bürgerliches Gesetzbuch) sind. a) räumliche Trennung. b) wirtschaftliche Trennung und. c) emotionale Trennung.

  5. § 1567. Getrenntleben. (1) 1 Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. 2 Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.