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  1. Juni 1944. Während des Zweiten Weltkriegs wurden im Deutschen Reich verschiedene Sonderregelungen zum Eherecht geschaffen. So gab es die Möglichkeit einer Ferntrauung, einer postumen Eheschließung („Leichentrauung“) und einer Totenscheidung. Postmortale Eheschließungen hatte es in Frankreich schon während des Ersten ...

  2. 1. Apr. 2017 · Wally Braun, Inhaberin eines Blumengeschäfts – „Blumen Braun“ im Steinweg – heiratete während des Zweiten Weltkriegs ihren zukünftigen Ehemann, Werner Braun, obwohl der Bräutigam im Kriegseinsatz in Russland war. Er unterschrieb dort die Heiratspapiere an Weihnachten 1941 und schickte diese per Post nach Coburg. Wally unterschrieb am 28.

  3. Deutsches Eherecht im Zweiten Weltkrieg. Während d es Zweiten Weltkriegs wurden i m Deutschen Reich verschiedene Sonderregelungen z um Eherecht geschaffen. So g ab es d ie Möglichkeit e iner Ferntrauung, e iner postumen Eheschließung („Leichentrauung“) u nd einer Totenscheidung. Postmortale Eheschließungen h atte es i n Frankreich s ...

  4. So kann zum Beispiel auf das Aufgebot verzichtet werden oder eine Ferntrauung vollzogen werden. Nachtrauungen nach dem Tod des Soldaten sind zwar unwirksam, aber die Braut wird wie eine Witwe behandelt. Zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs wurden Kriegstrauungen häufig durch Sonderrationen honoriert.

  5. 3. Dez. 2017 · Hochzeit im und nach dem zweiten Weltkrieg: Lei­chen­trauung schlägt Ver­folgten-Ehe. von Martin Rath. 03.12.2017. © Brigitte Bohnhorst - stock.adobe.com. Im Dezember 1947 würdigte der bayerische Gesetzgeber die heimlichen Ehen politisch Verfolgter.

  6. Während des Zweiten Weltkriegs wurden im Deutschen Reich Sonderregelungen im Eherecht geschaffen. So gab es die Möglichkeit einer Ferntrauung, einer Totenscheidung und einer postumen Eheschließung („Leichentrauung“). Eheschließungen zwischen „Deutschblütigen“ und Juden waren bereits seit 1935 durch die Nürnberger Rassegesetze ...

  7. Während des Zweiten Weltkriegs wurden im Deutschen Reich Sonderregelungen im Eherecht geschaffen. So gab es die Möglichkeit einer Ferntrauung, einer Totenscheidung und einer postumen Eheschließung („Leichentrauung“). Postmortale Eheschließungen hatte es in Frankreich schon während des Ersten Weltkriegs gegeben.