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  1. Freiwilliger Helfer der Volkspolizei (FH) war zwischen 1952 und 1990 ein Freiwilliger Polizeidienst von Laien für die Deutsche Volkspolizei (DVP). Sie wirkten auf gesetzlicher Grundlage der Deutschen Demokratischen Republik [1] im Polizeidienst in den verschiedenen Bereichen der DVP mit.

  2. 31. Okt. 2014 · Die DDR-Geheimpolizei bedachte solche auskunftswilligen Bürger mit dem Kürzel „AKP“. In einem Dossier heißt es etwa über einen Juristen, er sei zwar ein braver SED-Genosse mit anständiger...

  3. Der Begriff freiwillige Helfer der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ist ein Synonym und Oberbegriff für all jene zivilen Helfer, die im Rahmen der Festigung und Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht seit 1952 ehrenamtlich aktiv im Bereich als. Freiwillige Helfer der Volkspolizei (FH) (1952–1990)

  4. Freiwillige Helfer der Grenztruppen. Gliederung und Struktur der Grenztruppen (ab 1961) Grenzsperranlagen (1961 - 1963), Grenzzwischenfall (1966) Ausrüstung der Grenztruppen der NVA. Handlungen an der Staatsgrenze zur ČSSR (1968) Formierung und personelle Auffüllung der Grenztruppen. Mit Wirkung vom 15.

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  5. Die freiwilligen Helfer der Grenztruppen (FHG) waren zivile Helfer der Grenztruppen der DDR in der Deutschen Demokratischen Republik, die angeblich freiwillig an der laut offizieller DDR-Definition, „aktiven Mitwirkung bei der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zum Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ im ...

  6. 29. Mai 2019 · Es war typisch für die DDR Führung, dass man versuchte die Bevölkerung und die Behörden zu verbinden. So wurde am 25. September 1952 die Organisation der Freiwilligen Helfer der Volkspolizei geschaffen. Die Mitglieder dienten ehrenamtlich. Mit Befehl Nr. 152/52 vom Chef der Kasernierten Volkspolizei (KVP) vom 10.

  7. Freiwillige Helfer der Volkspolizei. Unter diesem Begriff verstand man ehrenamtlich tätige Unterstützungskräfte aus den Reihen der Bevölkerung. Über \"Freiwillige Helfer\" verfügten vorwiegend die Dienstzweige Schutzpolizei, inklusive der Abschnittsbevollmächtigten, sowie die Verkehrspolizei.