Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Vor 6 Stunden · Sozialhilfeempfänger. BaföG-Bezieher. Pflegebedürftige. Asylbewerber. Studenten. Arbeitnehmer, die zu wenig verdienen (Härtefallregel) Doch nicht nur diese Personen können sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auch Rentner:innen die GEZ nicht bezahlen.