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  1. „Kundenbindung umfasst sämtliche Maßnahmen eines Unternehmens, die darauf abzielen, sowohl die bisherigen Verhaltensweisen als auch die zukünftigen Verhaltensabsichten eines Kunden gegenüber einem Anbieter oder dessen Leistungen positiv zu gestalten, um die Beziehung zu diesem Kunden für die Zukunft zu stabilisieren beziehungsweise auszuweiten.“ Vgl. Homburg/Bruhn (1998), S. 8

  2. 27. Okt. 2014 · Es ist ratsam, ei - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt Parken gegenüber privatem Parkplatz / Garage - frag-einen-anwalt.de Im Allgemeinen gilt eine Fahrbahn jedoch als "schmal", wenn das Ein- oder Ausfahren erhebliches Rangieren erfordert.

  3. Manche Amtseide sind Bekundungen der Loyalität gegenüber einer Verfassung, Gesetzestexten oder gegenüber einer Person oder eines anderen Amtsinhabers (z.B. ein Eid, um die Verfassung eines Staates zu wahren, oder die Loyalität gegenüber einem König).

  4. 9. Sept. 2022 · 2. Die Haftungsbeschränkung der GmbH. Die beiden entscheidenden Vorteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen stehen schon in der Einleitung. Einer dieser Vorteile gegenüber dem Einzelunternehmen ist die Haftungsbeschränkung der GmbH, die das Privatvermögen des Unternehmers im schlimmsten Fall vor dem Zugriff der Gläubiger schützt.

  5. In der Mechanik ist eine Bewegung eine Ortsveränderung oder Lageveränderung eines Körpers gegenüber einem anderen Körper, dem Bezugskörper oder dem Bezugssystem. Ein Bezugssystem ist ein Bezugskörper und ein damit verbundenes Koordinatensystem (Bild 1). Im dargestellten Fall ist z. B. der fest mit der Erde verbundene Baum der ...

  6. Demzufolge haften Arbeitnehmer gegenüber Dritten, wenn sie deren absolute Rechtsgüter (z.B.: Gesundheit bzw. Leben, Freiheit oder Eigentum) vorsätzlich oder fahrlässig verletzt haben. Neben § 823 Absatz 1 BGB haften Arbeitnehmer auch gemäß § 823 Absatz 2 BGB, sofern sie gegen gesetzliche Schutzvorschriften Dritter verstoßen haben.

  7. im Rahmen einer Betriebsübernahme, wenn der Betriebsübernehmer die Forderung des Betriebsübergängers gegenüber einem Dritten (z. B. aus einem Arbeitsverhältnis) übernimmt; im Rahmen von Fusionen und Umstrukturierungen, wenn der (neue) Rechtsträger die Forderung des (alten) Rechtsträgers gegenüber einem Dritten (z.B. aus einem Vertragsverhältnis) übernimmt.