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  1. August 1939 zum Nichtangriffspakt. In einem geheimen Zusatzprotokoll vereinbarten beide Länder die Aufteilung Polens, des Baltikums und Bessarabiens in deutsche und sowjetische Interessensphären für den Fall, dass es zu „territorial-politischen Umgestaltungen“ kommen sollte. Die vier Punkte des Zusatzprotokolls sahen dabei Folgendes vor:

    • 23. August 1939
    • Deutsch-sowjetischer Nichtangriffsvertrag, auch: Molotow-Ribbentrop-Pakt
  2. Der Vertrag regelte die Beziehungen zwischen Deutschland und der UdSSR für zehn Jahre und enthielt ein geheimes Zusatzprotokoll über die Interessensphären in Osteuropa. Er wurde am 23. August 1939 in Moskau unterzeichnet und trat sofort in Kraft.

  3. 7. Apr. 2021 · Das geheime Zusatzprotokoll war eine klare Aufteilung für Ostmittel- und Nordeuropa – und damit die Blaupause für Krieg und gewaltsame Annexionen. Das ahnten auch Großbritannien und ...

    • Geschichte
    • Leitender Redakteur Geschichte
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  4. Am 23. August 1939 unterschrieben der deutsche Außenminister Joachim von Ribbentrop und sein sowjetischer Kollege Wjatscheslaw M. Molotow das Dokument in Moskau.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Der Pakt sah nicht nur die Vereinbarung über gegenseitige Neutralität vor, sondern auch eine Intensivierung der kulturellen und der Handelsbeziehungen - zwischen zwei Mächten, die sich auch ideologisch konfrontativ gegenüber standen. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das geheime Zusatzprotokoll des Hitler-Stalin-Paktes bekannt. In den ...

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. September 1939 der "Grenz- und Freundschaftsvertrag" zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion, dem wiederum geheime Zusätze folgten: Im Austausch gegen mittelpolnische Gebiete bis zum Bug akzeptierte Hitler die sowjetische Kontrolle über Litauen, das ursprünglich von den Deutschen besetzt werden sollte.

  7. August 1939 unterzeichneten Deutschland und die Sowjetunion einen Nichtangriffsvertrag samt geheimem Zusatzprotokoll, den sogenannten „Hitler-Stalin-Pakt“. Der bilaterale Vertrag gilt als Muster totalitärer Außenpolitik, der weitreichende politische, ideologische und bis heute sichtbare erinnerungskulturelle Folgen nach sich zog. Er ...